Finanz- & Lohnbuchhaltung

Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung

Die Finanzbuchhaltung und auch die Lohnbuchhaltung gehören zu den steuerlichen Pflichten, denen sich die Unternehmer in der Regel nicht entziehen können. Hier sind wir mit unseren Fachkräften gerne für Sie tätig, damit Sie sich unbelastet um Ihr eigenes Unternehmen kümmern können.


Die Finanzbuchhaltung ist unter anderem erforderlich, um die monatlichen oder vierteljährlichen Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen zu können, bietet aber auch die Möglichkeit, sich bereits unterjährig ein Bild über die wirtschaftliche Entwicklung des eigenen Unternehmens zu machen. Hierzu stellen wir Ihnen gerne die Betriebswirtschaftliche Auswertung mit dem laufenden und kumulierten Ergebnis zur Verfügung. Durch unterjährige Abgrenzungen sollen Sie in die Lage versetzt werden, sich ein realistisches Bild verschaffen zu können. Auch wir sehen uns die Auswertungen genauer an und führen in den Sommermonaten zumeist Ergebnishochrechnungen durch und geben Ihnen Informationen darüber, ob die bisher festgesetzten Steuervorauszahlungen ausreichen oder gegebenenfalls auch Erstattungen durch Herabsetzungsanträge möglich sind.


Der Bereich der Lohnbuchhaltung ist durch die gesetzlichen Regelungen der letzten Jahre immer komplexer und anspruchsvoller geworden. Um auf diese Regelungsflut reagieren zu können, haben wir ein Spezialisten-Team aus drei Mitarbeiterinnen zusammengestellt, das sich schwerpunktmäßig mit der Erstellung der Lohnbuchhaltung beschäftigt. Durch die regelmäßigen Fortbildungen auch in diesem Bereich entgehen uns keine gesetzlichen Neuregelungen. Die Ergebnisse der Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen geben uns dahingehend Recht, dass es die richtige Entscheidung war, auf dieses Team zu setzen.

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